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Gesellschaftsrecht in Mülheim, Oberhausen und Düsseldorf

Ordnerregister mit Gesellschaftsrecht-Schildchen

Fachanwalt Gesellschaftsrecht für Gesellschaftsgründung, Kapitalmaßnahmen, Verhandlungen

Als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht befasst sich Dr. Keller mit den Regelungen von privatrechtlichen Personenvereinigungen wie offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, Aktiengesellschaften und GmbHs. Es ist für Unternehmer in verschiedenen Branchen von großer Bedeutung.

Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie fachkundige Beratung bei der Gründung oder Betreuung Ihrer Gesellschaft benötigen. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Vorbereitung und Nachbereitung von Haupt- oder Gesellschafterversammlungen, sondern auch im notariellen Bereich, indem wir für Sie Personen- und Kapitalgesellschaften gründen und diese zum Handelsregister anmelden.

Unsere Leistungen im Gesellschaftsrecht umfassen unter anderem:

  • Beratung bei der Gründung und Führung von Gesellschaften
  • Vorbereitung und Nachbereitung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen
  • Notarielle Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Durchführung von Kapitalmaßnahmen
  • Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse
  • Unterstützung bei Gesellschafterstreitigkeiten
  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen
  • Begleitung von Sanierungsmaßnahmen in Krisensituationen
  • Ausschließung von Gesellschaftern und Abberufung von Geschäftsführern
  • Verhandlungen mit Gläubigern zur Insolvenzvermeidung
  • Beratung zu verjährungshemmenden Maßnahmen

Rechtsanwalt Dr. Keller, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Notar, hat umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich, insbesondere auch in der Abfassung von Gesellschaftsverträgen und bei der Gründung von Gesellschaften für in- und ausländische Unternehmen. Zudem ist er versiert in der Handhabung gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen, einschließlich der Besonderheiten bei der Ausschließung von Gesellschaftern, der Abberufung von Geschäftsführern und der Herausforderungen bei 2-Personen-Gesellschaften.

Wussten Sie schon? Wichtige Infos zur Verjährung im Gesellschaftsrecht
Ein spannender Aspekt im Gesellschaftsrecht ist die Verjährungsfrist, die sich seit der Schuldrechtsreform im Jahr 2002 verändert hat. Wussten Sie, dass Ansprüche jetzt innerhalb von nur drei Jahren verjähren? Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch fällig wird, was meist dem Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs entspricht. Interessanterweise entstehen nach neuerer Rechtsprechung Ansprüche nach dem Ende eines Gesellschaftsverhältnisses sofort mit dem Ausscheiden des Gesellschafters – und nicht erst, wie früher angenommen, mit der Aufstellung der Abfindungsbilanz. Dies ist besonders für Freiberuflersozietäten von großer Bedeutung. Daher ist es entscheidend, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verjährung zu verhindern. Verpassen Sie nicht die wichtigen Fristen, um Ihre Rechte zu wahren!

Wenn es um gesellschaftsrechtliche Fragen geht, sind wir Ihr verlässlicher Partner. Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise, damit Sie Ihre Rechte und Interessen optimal wahrnehmen und durchsetzen können. Kontaktieren Sie uns gerne, um mehr zu erfahren oder um Unterstützung zu erhalten.

 

 


 

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