
Gesellschaftsrecht
Ihre Ansprechpartner für das
Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar und FA für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. jur. Christian Keller
Das Gesellschaftsrecht ist das Rechtsgebiet, was Regeln und Vorschriften von privatrechtlichen Personenvereinigungen umfasst. Hierzu zählen zum Beispiel offene Handelsgesellschaften, Kommandit- und Aktiengesellschaften oder auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Wenn Sie Hilfe bei der Gründung und Beratung einer Gesellschaft benötigen, können Sie sich bedenkenlos an unsere Kanzlei wenden. Wir bereiten Haupt- oder Gesellschafterversammlungen vor- und auch nach. Im notariellen Bereich gründen wir für Sie Personen- und Kapitalgesellschaften und melden diese auch zum Handelsregister an.
Wir führen Kapitalmaßnahmen durch oder verfassen Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse. Des Weiteren betreuen wir Sie bei Gesellschafterstreitigkeiten und fördern auch die Zusammenarbeit von Unternehmen.
Befindet sich Ihr Gesellschafterunternehmen in einer Krisensituation, übernehmen wir Verhandlungen mit den Gläubigern und begleiten Sanierungsmaßnahmen um eine Insolvenz möglichst zu vermeiden.
Rechtsanwalt Dr. Keller hat bereits im Jahre 2007 erfolgreich einen Fachlehrgang im Gesellschaftsrecht abgeschlossen und ist Fachanwalt für Handels-und Gesellschaftsrecht. Zuvor wie auch seither hat er eine Vielzahl gesellschaftsrechtlicher Auseinandersetzungen begleitet. Durch die von ihm besuchten Notarvorbereitungskurse ist er auch in der Abfassung von Gesellschaftsverträgen zum Zwecke der Vermeidung von Streitigkeiten erfahren und haben wir auch für ausländische Unternehmen bereits Gesellschaften im Inland gegründet.
Als Besonderheiten sind auf dem Gebiet der gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen insbesondere zu nennen die Ausschließung von Gesellschaftern, die Abberufung von Geschäftsführern und die Besonderheiten bei Gesellschafter-Geschäftsführern und/oder der 2-Personen-Gesellschaft. Zu berücksichtigen sind die Besonderheiten bei der Vorbereitung eines Ausschlusses, insbesondere der Förmlichkeiten (Tagesordnung, ordnungsgemäße Einladung, Beachtung der Mehrheiten bei Gesellschafterbeschlüssen, erhöhte Anforderungen an den wichtigen Grund, wechselseitiger Ausschließung und Abberufung,Beschlussfähigkeit,etc.).
Bei dem Gesellschaftsrecht handelt es sich um eines der Lieblingsrechtsgebiete von Herrn Rechtsanwalt Dr. Keller und sind wir auch aus diesem Grund gerade in diesem Rechtsgebiet gerne behilflich.
Von besonderer Bedeutung ist auch die Verjährung nach der Schuldrechtsreform im Jahre 2002, die nur 3 Jahre beträgt und mit dem Ende des Jahres beginnt, in welchem der Anspruch fällig wird (zumeist gleichbedeutend mit: entsteht). Nach der neueren Rechtsprechung entstehen Ansprüche nach Beendigung eines Gesellschaftsverhältnisses bereits mit dem Ausscheiden des jeweiligen Gesellschafters (und nicht erst mit Aufstellung der Abfindungsbilanz). Dies ist besonders auch für die Freiberuflersozietät von Bedeutung. Hier sind rechtzeitig verjährunghemmende Maßnahmen zu ergreifen.
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