Kündigung Mülheim
Haben Sie eine Kündigung erhalten? Die Beendigung von Dauerschuldverhältnissen wie Arbeitsverhältnissen kann durch Kündigung erfolgen, einem einseitigen Rechtsgeschäft. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis durch eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung zu beenden.
Kündigungen stehen oft im Zentrum arbeitsrechtlicher Verfahren und bereiten Arbeitnehmern große Sorgen, da sie die finanzielle Absicherung gefährden. Arbeitsrechtliche Kündigungsverfahren sind komplex, daher ist es ratsam, frühzeitig einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Dies kann Ihnen helfen, einen langwierigen und nervenaufreibenden Prozess vor dem Arbeitsgericht Mülheim zu vermeiden und den Fall schneller zu einem positiven Abschluss zu bringen.
Handeln Sie bei einer Kündigung sofort, da die Fristen im Arbeitsrecht sehr kurz sind. Kontaktieren Sie uns umgehend für eine Ersteinschätzung und lassen Sie sich professionell beraten. Wir klären für Sie
Aufgrund der Komplexität des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ist die Beauftragung einer Kanzlei mit Fachanwälten für Arbeitsrecht sinnvoll, da das Arbeitsrecht aufgrund seiner Komplexität und Vielschichtigkeit häufig Detailkenntnisse und Erfahrung erfordert. Über den Erfolg eines arbeitsrechtlichen Mandats entscheiden oft diese beiden wichtigen Faktoren. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht steht Ihnen in der Kanzlei Dr. Keller Rechtsanwälte und Notar in Mülheim zur Verfügung – Dr. Keller ist Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2011.
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Jetzt Termin vereinbarenNeben dem Sonderkündigungsschutz für bestimmte Berufsgruppen unterliegen Arbeitnehmer dem allgemeinen Kündigungsschutz, sofern sie mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung im selben Betrieb beschäftigt waren. Unabhängig von der Frage, ob ein Kündigungsschutz besteht oder nicht, sind erfahrungsgemäß viele Kündigungen anfechtbar, weil es an einer gesetzlichen Grundlage fehlt oder die Kündigungsgründe mit Mängeln behaftet sind. Bereits die fehlende Anhörung des Betriebsrates (sofern vorhanden) führt zur Unwirksamkeit. Kündigungsschutzklagen sind daher in der Regel erfolgreich. Für weitere Fragen zum Thema Kündigungsschutzklage stehen Ihnen unser Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mülheim jederzeit gerne zur Verfügung.
Folgende Formvorschriften beachten: Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen und vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer persönlich unterschrieben werden. Eine elektronische Kündigung ist nicht möglich.
Der Arbeitgeber kann sich bei der Kündigung durch berechtigte Personen vertreten lassen. Dazu gehört unter anderem der Geschäftsführer, der Prokurist oder ein bevollmächtigter Mitarbeiter. Unser Mandantenstamm besteht sowohl aus Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern. Daher kennen wir die Interessen beider Vertragsparteien genau und können Sie umfassend beraten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um das Thema Kündigung.
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist in der Regel eine vorherige Aussprache einer Abmahnung erforderlich. Die Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben sich im schriftlichen Arbeitsvertrag zur Erbringung beiderseitiger Leistungen verpflichtet. Falls eine der Parteien diesen Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend nachkommt, erfolgt in der Regel eine Abmahnung, wobei dies meist seitens des Arbeitgebers geschieht.
In besonders schweren Fällen kann eine Abmahnung auch hinfällig sein und die verhaltensbedingte (oft auch fristlose) Kündigung wirksam werden. Gerne berät Sie Dr. Keller / Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Mülheim in einem Gespräch oder Telefonat. Denn insbesondere die Frage der Wirksamkeit einer Abmahnung muss im Einzelfall anwaltlich geprüft werden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Keller in Mülheim verhilft Ihnen zu Ihrem Recht!
TelefonEmpfehlung von Rechtsanwalt Dr. Keller: Beifügung einer Vollmacht zur Kündigung
Es empfiehlt sich, stets eine Vollmacht im Original beizufügen, wenn eine Kündigung ausgesprochen wird. Das Fehlen einer solchen Vollmacht kann gravierende Folgen haben. Der Empfänger der Kündigung hat das Recht, diese aufgrund der fehlenden Vollmacht (aber nur binnen 7 Tagen!) zurückzuweisen. Eine solche Zurückweisung kann die Kündigung unwirksam machen.
Um rechtliche Komplikationen zu vermeiden, ist es daher essenziell, darauf zu achten, dass dem Kündigungsschreiben eine ordnungsgemäße Vollmacht beigefügt ist. Dies stellt sicher, dass die Kündigung nicht aus formalen Gründen angefochten werden kann und trägt dazu bei, den Prozess reibungslos und rechtssicher zu gestalten.
In der Regel müssen beide Vertragsparteien Kündigungsfristen einhalten. Diese werden durch verschiedene Faktoren bestimmt. Soweit in Arbeits- oder Tarifverträgen nichts anderes geregelt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach BGB § 622.
Der Zugang einer Kündigung stellt durch die Fristen ein besonderes Problem dar. In dem Fall, dass das Schreiben persönlich übergeben wird, stellt sich diese Problematik nicht. Was aber, wenn der Kündigungsempfänger nicht zugegen ist – etwa, weil er verreist ist? Wenn der Stichtag auf einen Sonn- oder Feiertag fällt und der Empfänger das Schreiben erst am nächsten Werktag abholt, was passiert dann? Rechts- und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Keller und sein Team aus Mülheim beraten Sie gerne dazu.
Im Arbeitsrecht gibt es besondere Regelungen, die bei der fristlosen Kündigung zu beachten sind, auch bekannt als außerordentliche Kündigung. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung erfolgt sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und erfordert schwerwiegende Gründe wie Diebstahl, Arbeitsverweigerung, grobe Pflichtverletzungen oder Beleidigungen am Arbeitsplatz.
Eine fristlose Kündigung erfordert sofortige rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht wie Dr. Keller aus Mülheim. Er unterstützt bei der gründlichen Analyse der Umstände, prüft die Rechtmäßigkeit der Kündigung und erklärt die individuellen Rechte und Optionen. Eine fristlose Kündigung ist nur dann wirksam, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen genau erfüllt sind und der Arbeitgeber alle formalen Anforderungen beachtet hat.
Besonders bei einem befristeten Arbeitsvertrag stellt sich die Frage, ob es dem Kündigenden zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit fortzusetzen. Da jede fristlose Kündigung zugleich eine außerordentliche Kündigung darstellt, sind die gesetzlichen Anforderungen, die an eine außerordentliche Kündigung gestellt werden, strikt einzuhalten. Rechtlicher Beistand in dieser sehr schwierigen Situation bietet Ihnen Dr. Keller. Er steht seinen Mandanten mit Fachkompetenz zur Seite, um eine gerechte und rechtssichere Lösung zu erarbeiten.
Ihr kompetenter Partner im Arbeitsrecht - Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Keller in Mülheim verhilft Ihnen zu Ihrem Recht!
Jetzt anrufen und beraten lassenAnstelle der Kündigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können sich beide Parteien auch auf eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages einigen. Klingt nach einer guten Alternative? Der Aufhebungsvertrag kann durchaus eine sinnvolle Alternative sein, aber gerade Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten hier Vorsicht walten lassen. Je nachdem, wie der Aufhebungsvertrag ausgestaltet ist, kann die an sich stressfreie Beendigung des Arbeitsverhältnisses "teuer erkauft" werden, z. B. durch Sperrzeiten beim Arbeitsamt. Eine Überprüfung solcher Verträge durch einen erfahrenen Rechtsanwalt oder besser noch durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist in jedem Fall ratsam.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Keller Rechtsanwälte & Notar aus Mülheim sind allesamt bestens vertraut mit dieser Art Verträgen und kennen deren Tücken.
Es ist in vielerlei Hinsicht sinnvoll, im Rahmen von Kündigungen einen Anwalt zu kontaktieren. Dabei ist unerheblich, ob es um die Planung weiterer Vorgehensweisen bei Erhalt einer Kündigung geht, oder ob ein Kündigungsschreiben aufgesetzt werden soll. Ist die Kündigung formal in Ordnung? Wurden die Kündigungsfristen eingehalten? Aus welchem Grund wurde gekündigt? Wurde der Betriebsrat angehört? Greift der Sonderkündigungsschutz?
Wie Sie sehen, gibt es viele Feinheiten zu berücksichtigen. Die hier genannten Fragestellungen decken lediglich einen Teil der zu beachtenden Faktoren ab, die mit einer Kündigung einhergehen. Die Rechtsanwälte und Fachanwälte Dr. Keller & Kollegen aus Mülheim raten insbesondere auch Arbeitnehmern, sich mit der Kanzlei in Verbindung zu setzen, wenn diese zu kündigen gedenken. Da es um einen vorübergehenden (finanziellen) Einschnitt in den Lebensalltag handelt, will dieser Schritt wohlüberlegt und geplant sein.
Möchten Sie wegen einer jüngst erhaltenen Kündigung unsere Hilfe direkt in Anspruch nehmen oder haben Sie noch andere Fragen rund ums Thema Kündigungsschutz? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Schreiben Sie uns eine E-Mail, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an! Fachanwalt Dr. Keller freut sich auf Sie. Ob betriebsbedingte Kündigung oder verhaltensbedingte Kündigung, ob ordentliche oder außerordentliche Kündigung - hier erhalten Sie schnelle Hilfe.
Insbesondere wenn Sie vor das Arbeitsgericht (in Mülheim oder auch einer anderen Stadt) gehen möchten, sollten Sie auf die langjährige Erfahrung eines Rechtsanwalts nicht verzichten. Selbstverständlich stehen wir Ratsuchenden auch bei allen anderen Themenbereichen des Arbeitsrechts zur Verfügung. Ob es um alternative Möglichkeiten, ein Arbeitsverhältnis zu beenden geht, um Abfindungen oder Arbeitszeugnisse.
Wenn es um Ihre Interessen geht, sind wir sind für Sie da! Sie können uns per Anruf, E-Mail oder Ihr persönliches Erscheinen in unseren Kanzleiräumen erreichen.
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